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   BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01   

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https://dejure.org/2003,25614
BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01 (https://dejure.org/2003,25614)
BPatG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01 (https://dejure.org/2003,25614)
BPatG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 29 W (pat) 194/01 (https://dejure.org/2003,25614)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01
    Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (stRspr BGH GRUR 2001, 1151, 1152 = WRP 2001, 1082 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 = WRP 2001, 1201 und BlfPMZ 2001, 397, 398 - antiKALK mwN).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01
    Einer Bezeichnung fehlt nicht nur dann jegliche Unterscheidungskraft, wenn es um eine Beschreibung konkreter Merkmale der beanspruchten Waren oder Dienstleistungen geht, sondern auch dann, wenn es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder ein geläufiges Wort aus einer fremden Sprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft, mwN).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01
    Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden (stRspr BGH GRUR 2001, 1151, 1152 = WRP 2001, 1082 - marktfrisch; GRUR 2001, 1153, 1154 = WRP 2001, 1201 und BlfPMZ 2001, 397, 398 - antiKALK mwN).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01
    Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft des Wortbestandteils nicht aufzuwiegen (BGH GRUR 2000, 502, 503 f - St. Pauli Girl).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01
    Zwar kann einer Wort/Bildmarke - unbeschadet der fehlenden Unterscheidungskraft des Wortelements - als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die graphischen Elemente ihrerseits charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (vgl BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BPatG, 06.12.2000 - 29 W (pat) 226/99
    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, ist der sogenannte Klammeraffe nicht auf das at-Zeichen beschränkt, sondern wird in der Werbung auch auf andere Einzelbuchstaben ausgedehnt und innerhalb von Wörtern im vorgenannten Sinne verwendet und vom angesprochenen Verkehr auch so verstanden (vgl zB BPatG 29 W (pat) 226/99 - Netk@uf; 29 W (pat) 7/00 - WebTr@iner in PAVIS PROMA; BPatG GRUR 2003, 796 - @ctivelo; internetworld februar 99, S 75 - srver; com! online 7/200, S 22-.
  • BPatG, 29.11.2000 - 29 W (pat) 7/00
    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, ist der sogenannte Klammeraffe nicht auf das at-Zeichen beschränkt, sondern wird in der Werbung auch auf andere Einzelbuchstaben ausgedehnt und innerhalb von Wörtern im vorgenannten Sinne verwendet und vom angesprochenen Verkehr auch so verstanden (vgl zB BPatG 29 W (pat) 226/99 - Netk@uf; 29 W (pat) 7/00 - WebTr@iner in PAVIS PROMA; BPatG GRUR 2003, 796 - @ctivelo; internetworld februar 99, S 75 - srver; com! online 7/200, S 22-.
  • BPatG, 29.07.2002 - 30 W (pat) 199/01
    Auszug aus BPatG, 22.10.2003 - 29 W (pat) 194/01
    Wie die Markenstelle zutreffend ausgeführt hat, ist der sogenannte Klammeraffe nicht auf das at-Zeichen beschränkt, sondern wird in der Werbung auch auf andere Einzelbuchstaben ausgedehnt und innerhalb von Wörtern im vorgenannten Sinne verwendet und vom angesprochenen Verkehr auch so verstanden (vgl zB BPatG 29 W (pat) 226/99 - Netk@uf; 29 W (pat) 7/00 - WebTr@iner in PAVIS PROMA; BPatG GRUR 2003, 796 - @ctivelo; internetworld februar 99, S 75 - srver; com! online 7/200, S 22-.
  • BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 161/04
    Zwar muss die grafische Ausgestaltung eines Buchstabens nach Art des @-Symbols inzwischen auch dann als werbeüblich angesehen werden, wenn es sich bei dem so ausgestalteten Buchstaben nicht um ein "a" handelt (vgl. z. B. 29. Senat des Bundespatentgerichts vom 20. Juni 2002 (29 W (pat) 57/01) - "Computer" (mit "t" als Klammeraffe, veröffentlicht in Mitt. 2002, 28) und vom 22. Oktober 2003 (29 W (pat) 194/01) - "K" (als Klammeraffe).
  • BPatG, 05.09.2006 - 33 W (pat) 61/04
    Ergänzend wird auf die Entscheidungen des 29. Senats des Bundespatentgerichts vom 20. Juni 2002 (29 W (pat) 57/01 - Computer) (veröffentlicht in Mitt. 2002, 28) und vom 22. Oktober 2003 (29 W (pat) 194/01) hingewiesen.
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